Mit jedem Beratungsgespräch, jeder Schulung und jeder Softwarelizenz tragen Sie als unser Kunde automatisch zu diesem Engagement bei. Konkret bedeutet das: Wir geben 1% unseres gesamten Umsatzes an ausgewählte Projekte weiter, die Gesundheit und Wohlbefinden fördern. So schaffen wir gemeinsam nicht nur gesündere Arbeitsplätze, sondern unterstützen auch wertvolle Initiativen, die Menschen neue Perspektiven eröffnen – eine Investition in eine gesündere Gesellschaft, an der Sie durch Ihre Zusammenarbeit mit GIB21 direkt mitwirken.
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Tipps & Insights zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
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Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.
Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.
Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:
Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.
Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.
Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.
Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:
Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.