Zwei Ärztinnen lächeln in die Kamera

Erfolg im BGM kommt nicht von ungefähr

Erfolgskriterien des BGM

Wenn RONI geht und ROI kommt, ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) auf der Zielgeraden. RONI meint „Return on No Investment“. Viele betriebliche Fürsprecher in Sachen Mitarbeitergesundheit beschreiben ihn als den übergewichtigen Bruder des kleinen ROI („Return of Investment“). Wird wirklich so wenig investiert oder verpuffen die vielfältigen Gesundheitsaktivitäten in deutschen Unternehmen und wenn ja, warum?

Lesen Sie in der Ausgabe 05.17 der ASU Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin – Zeitschrift für medizinische Prävention über die fünf „must have“ gesunder Unternehmen. Autorin: Kerstin Reisinger.

Coaching & Fallsupervision

Supervision

Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.

Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:

Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.

Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.

Leistungen im Überblick
  • Klärung der Ausgangssituation im konkreten BEM-Verfahren: Was wurde bereits unternommen? Was sind die aktuellen Herausforderungen?
  • Fachliche Einschätzung der Situation unsererseits.
  • Gemeinsame Erarbeitung einer möglichen Schrittfolge im BEM-Prozess unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen und Entscheidungsprämissen.
Nutzen

Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.

Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:

Leistungen im Überblick
  • Finden einer gemeinsamen Sprache im BEM.
  • Klärung von Rollen und Aufgaben.
  • Lösung von arbeitsrechtlichen oder datenschutzrechtliche Herausforderungen.
  • Unterstützung bei der Ausformulierung einer Betriebsvereinbarung.
  • Stärkung der Zusammenarbeit und Ressourcen, Abbau von organisatorischen Hindernissen, Verbesserung des Arbeitsablaufs.
Nutzen

Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.