BEM-Beratung mit System

Zwei Frauen schauen zu einer anderen Person

GIB21 – Ihr Partner für betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX

Ob Sie Ihr BEM neu aufbauen, bestehende Verfahren rechtssicher strukturieren oder externe Expertise einbinden möchten:
Wir begleiten Sie ganzheitlich – mit Beratung, Fortbildung, Software und Struktur.

Unsere Spezialität: individuelle Lösungen mit klarer Verantwortungsteilung, messbarem Nutzen und hohem Datenschutzstandard.

Ihre Herausforderungen – unsere Antworten

  • Ihre HR ist überlastet oder personell reduziert?
  • Sie brauchen ein rechtssicheres Verfahren für BEM-Gespräche und Dokumentation?
  • Sie möchten BEM intern umsetzen, aber mit professioneller Unterstützung?
  • Oder Sie wollen den Reifegrad und Compliance Ihres aktuellen BEM-Systems bewerten?

GIB21 bietet Ihnen skalierbare Lösungen – von der Fallbegleitung bis zur Prozessarchitektur.

Unsere BEM-Angebote im Überblick

Eine Frau reicht einem Mann die Hand

Externe BEM-Komplettlösung

Entlastung für Ihren Betrieb
Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden

Sie möchten das BEM vollständig auslagern?
Unsere erfahrenen Berater:innen übernehmen Fallmanagement, Kommunikation und Dokumentation – DSGVO-konform und vollständig remote.
Ideal bei knappen HR-Ressourcen oder zur gerichtsfesten Absicherung.

Internes BEM mit System

Internes BEM?
Perfekt – wir machen es noch besser!

Sie wollen das BEM im eigenen Haus halten – aber mit Struktur?
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines nachhaltigen BEM-Systems: mit Schulungen, Prozesshandbuch, Mustervorlagen und optionaler Softwareintegration.

Ein Mann spricht zugewandt mit einer anderen Person
Ein Mann schaut konzentriert

BEM-Selbsttest:

Wo stehen Sie heute?

Ist Ihr BEM gesetzeskonform, strategisch wirksam und datenschutzsicher?
Mit unserem Online-Test analysieren Sie den Reifegrad Ihres BEM als Managementsystem – inkl. individueller Auswertung und Handlungsempfehlung.

BEM mit Verantwortung

für Menschen und Organisationen​

Wir denken BEM nicht als Formularpflicht, sondern als Führungsinstrument.
Gute Wiedereingliederung ist möglich – wenn Struktur, Haltung und Ressourcen zusammenspielen.
GIB21 unterstützt Sie dabei – mit Erfahrung, digitaler Kompetenz und einem klaren Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen.

Starten Sie jetzt mit der passenden Lösung

Was uns unterscheidet

  • Über 1 000 begleitete BEM-Fälle
  • Beratung nach dem CDMP-Standard (Disability Management)
  • DEKRA-zertifizierte Datenschutzprozesse
  • Eigene BEM-Software & Prozessdatenbank (Ninox-basiert)
  • Maßgeschneiderte Kombination aus Beratung, Technik und Schulung

Abrufvertrag

  • Punktuelle Unterstützung für einzelne Fälle oder bei personellen Engpässen
  • GIB21 tritt erst dann in Erscheinung, wenn Sie uns im Bedarfsfall hinzuziehen
  • Perfekt für Betriebe, die über ein eigenes BEM-Team verfügen, jedoch gelegentlich externe Expertise für komplexe Anliegen oder fachliche Spezialfragen benötigen

Hybridvertrag

  • Wahlfreiheit für Mitarbeitende: Sie entscheiden, ob sie sich im internen BEM beraten lassen oder den neutralen Weg über GIB21 bevorzugen
  • Sämtliche Fälle werden in unserem Kundenportal verwaltet – der interne Prozess bleibt bestehen, wird jedoch durch unsere Expertise ergänzt
  • Einladungsprozess und Einwilligungserklärung laufen einheitlich über GIB21, sodass Ihr betriebliches Verfahren stets rechts- und datensicher bleibt

Servicevertrag

  • Vollständige Auslagerung des BEM an GIB21
  • Wir übernehmen den gesamten Prozess: Einladungen, Informationsgespräch, Einholung der Einwilligung, Fallmanagement und Dokumentation
  • Ideal für Unternehmen, die den maximalen Entlastungseffekt wünschen und kein eigenes BEM-Team aufbauen möchten
Coaching & Fallsupervision

Supervision

Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.

Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:

Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.

Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.

Leistungen im Überblick
  • Klärung der Ausgangssituation im konkreten BEM-Verfahren: Was wurde bereits unternommen? Was sind die aktuellen Herausforderungen?
  • Fachliche Einschätzung der Situation unsererseits.
  • Gemeinsame Erarbeitung einer möglichen Schrittfolge im BEM-Prozess unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen und Entscheidungsprämissen.
Nutzen

Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.

Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:

Leistungen im Überblick
  • Finden einer gemeinsamen Sprache im BEM.
  • Klärung von Rollen und Aufgaben.
  • Lösung von arbeitsrechtlichen oder datenschutzrechtliche Herausforderungen.
  • Unterstützung bei der Ausformulierung einer Betriebsvereinbarung.
  • Stärkung der Zusammenarbeit und Ressourcen, Abbau von organisatorischen Hindernissen, Verbesserung des Arbeitsablaufs.
Nutzen

Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.