Sie möchten prüfen, ob Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) den gesetzlichen Vorgaben (u. a. § 167 Abs. 2 SGB IX) entspricht – oder ob Sie sogar mehr erreichen können? Dann testen Sie Ihr BEM jetzt schnell und anonym mit unserem GIB21-Reifegradmodell – DSGVO-konform und ohne Angabe sensibler Unternehmensdaten.
Mit unserem GIB21-Reifegradmodell erkennen Sie auf einen Blick, wo Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement steht – von der ad-hoc-Organisation bis hin zur strategisch verankerten Best Practice. So wissen Sie genau, welche nächsten Schritte Sie gehen können, um Ihr BEM rechtssicher, effizient und nachhaltig zu gestalten.
STUFE 0
Kein systematisches BEM vorhanden, hohes rechtliches Risiko.
STUFE 1
Mindestanforderungen erfüllt, Prozesse und Dokumentation unkoordiniert.
STUFE 2
Klare Abläufe und Verantwortlichkeiten, erste Erfolge und bessere Akzeptanz.
STUFE 3
BEM fest im Gesundheitsmanagement verankert, transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten.
STUFE 4
Proaktives BEM als Präventions- und Entwicklungsinstrument zur Stärkung Ihrer Arbeitgeberattraktivität.
STUFE 5
Laufende Optimierung mit Innovationen und Feedback-Schleifen – BEM als dynamischer Teil Ihrer Unternehmenskultur.
Nutzen Sie den kostenfreien Selbsttest und finden Sie binnen weniger Minuten heraus, wo Sie aktuell stehen. Klicken Sie hier, um direkt zu starten und Ihr persönliches Ergebnis sofort zu erhalten.
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Tipps & Insights zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
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Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.
Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.
Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:
Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.
Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.
Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.
Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:
Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.