Sie haben Post von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung?
Sie wissen nicht, wie Sie den Antrag ausfüllen sollen oder was überhaupt der nächste Schritt ist?
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn die eigene Kraft fehlt, das System überfordert – und die Zeit drängt.
Unser Beratungsangebot ist kostenpflichtig – aber dafür direkt verfügbar.
Und wir zeigen Ihnen auch, wo es gute, kostenfreie Hilfe gibt. Fair. Klar. GIB21.
GIB21 ist Ihr professioneller Begleiter, wenn es um berufliche Orientierung in Krankheitssituationen geht – schnell, verbindlich und mit klarer Struktur.
Wir kombinieren medizinisches Know-how, sozialrechtliches Wissen und wirtschaftliche Überlegungen (z.B. finanzielle Absicherung während Reha oder Rente). So bekommen Sie eine umfassende Beratung.
Viele Stellen haben Wartezeiten von Wochen oder Monaten. Wir dagegen garantieren einen Infotermin innerhalb von 24 Stunden – damit Sie schnell einen Fahrplan haben.
Wir sind seit Jahren im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) tätig und kennen die Hürden ebenso wie die Lösungswege. Unser Netzwerk umfasst Mediziner, Kostenträger und Sozialexperten.
Wir wissen, dass Ihre Energie gerade möglicherweise begrenzt ist. Deshalb nehmen wir Ihnen so viel ab, wie möglich – vom Dokumentensortieren bis zur Formulierung der Anträge.
Unser Angebot richtet sich an Menschen, die gerade in einer Übergangsphase stecken – gesundheitlich, beruflich oder beides. Zum Beispiel:
Unser Ziel ist nicht, bestehende Angebote zu ersetzen – sondern dort zu unterstützen, wo gerade niemand zur Verfügung steht, die Situation komplex ist oder schnelle Orientierung gebraucht wird.
Daniel (45)
Daniel, 45 Jahre alt, war als Arbeiter in einer Produktionsfirma tätig – jedoch ohne Berufsabschluss. Bereits mit Anfang 20 erlitt er einen schweren Unfall, der leider nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Seitdem fehlte ihm ein klarer Berufseinstieg, sodass er überwiegend als Hausmann tätig war. Aufgrund anhaltender gesundheitlicher Einschränkungen – etwa chronische Schmerzen und eine eingeschränkte Beweglichkeit – erwog Daniel, seinen Grad der Behinderung (GdB) von bisher 30 auf mindestens 50 anzuheben, um bessere Unterstützung und Hilfen zu erhalten. Zudem ist er finanziell von Gelegenheitsjobs und dem Einkommen seiner Lebenspartnerin abhängig.
Unsere Berater:in setzten sich mit Daniels Anliegen auseinander, um folgende Ziele zu erreichen:
Daniel nahm Kontakt zu uns auf und schilderte seine Situation. Unsere Berater:in klärte in einem ersten Gespräch, welche Unterlagen – etwa sein bestehender GdB-Bescheid – für eine detaillierte Analyse relevant sind.
Parallel zur Antragstellung führten unsere Berater:in ein zusätzliches Coaching-Gespräch (30–45 Min.) mit Daniel, um realistische Berufsperspektiven zu erarbeiten.
Dank unserer Unterstützung hat Daniel seinen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt eingereicht. Die Erfolgsaussichten stehen gut, dass sein GdB auf mindestens 50 angehoben wird – was ihm zusätzliche Schutzrechte im Job, wie Kündigungsschutz und Zusatzurlaub, und Vorteile bei der Jobsuche verschafft.
Gleichzeitig hat er durch unsere zielgerichtete Beratung und das berufliche Coaching eine klare Perspektive für einen nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erhalten. Daniel fühlt sich motiviert, sich beispielsweise um eine Weiterbildung zum Service- oder Kundenbetreuer zu bemühen, die ihm körperlich weniger abverlangt. Sollte der Antrag wider Erwarten abgelehnt werden, weiß er, dass unsere Vermittlung an Sozialverbände oder Fachanwält:innen als nächster Schritt möglich ist.
Mit unserem interdisziplinären Know-how und einem strukturierten Beratungsprozess konnten wir Daniel dabei helfen, wieder Hoffnung und Perspektive zu schöpfen – und den Grundstein für seinen neuen Lebensweg zu legen.
Wir verstehen, dass Kosten ein Thema sind. Sozialverbände sind wichtige Partner, haben aber oft lange Wartelisten. Außerdem können sie selten eine individualisierte Beratung anbieten, bei der alle Facetten – medizinisch, sozialrechtlich, wirtschaftlich – so detailliert beleuchtet werden. Wir liefern zeitnahe und persönliche Betreuung, damit Sie sofort durchstarten können.
Das kann leider passieren. Unsere Aufgabe ist, Ihren Antrag so gründlich und sorgfältig wie möglich zu erstellen. Für ein Widerspruchs- oder Klageverfahren verweisen wir Sie an geeignete Rechtsvertretungen wie Sozialverbände oder Fachanwält:innen.
Wir haben Verständnis, dass ein solches Honorar für manche Menschen hoch ist. Daher stellen wir Ihnen kostenfreie Anlaufstellen (z.B. EUTB, VdK, SoVD) gern in einem Infoblatt zur Verfügung. Unser Anspruch ist nicht, dass Sie zwingend bei uns buchen, sondern dass Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen.
Ja, wenn Sie bereit sind, eine kostenpflichtige Begleitung zu buchen. Viele unserer Klient:innen investieren bewusst in Klarheit – gerade in schwierigen Lebenslagen.
Nein – wir beraten fachlich im Rahmen der Eingliederung, Reha, Teilhabe und Antragstellung. Wir bieten keine juristische Vertretung.
Wählen Sie Ihren Wunschtermin über unseren Online-Kalender (Calendly) und bezahlen Sie bei der Buchung direkt online.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden für das kostenfreie Infogespräch.
Sie erhalten einen kurzen Anamnesebogen, damit wir uns auf Ihre Themen vorbereiten können.
In 60 Minuten analysieren wir Ihre Lage von A bis Z und geben Ihnen einen klaren Fahrplan an die Hand.
Wenn Sie wollen, erstellen wir gemeinsam den unterschriftsfertigen Antrag und kümmern uns um sämtliche Formalitäten.
Ob Sie danach noch weitere Unterstützung wollen oder kostenfreie Alternativen bevorzugen, liegt ganz bei Ihnen.
Vertrauen Sie auf unser interdisziplinäres Know-how und atmen Sie auf: Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen gehört werden.
Diese Seite richtet sich an Menschen, die Unterstützung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) benötigen.
Wenn Sie aktuell eine andere Form der Hilfe brauchen, etwa in einer persönlichen Krise oder bei seelischen Belastungen, sind Sie hier nicht ganz richtig.
Wenn Sie als Fachkraft in Klinik, Beratung, Case Management oder Sozialarbeit tätig sind und Menschen begleiten, die bei GIB21 gut aufgehoben wären:
Wir freuen uns über Hinweise oder eine direkte Kontaktaufnahme.
Telefon: +49 561 58580430
E-Mail: mail@gib21.de
Videokonferenz (Zoom/Teams): Auf Anfrage
Wir beraten Sie deutschlandweit telefonisch und per Videocall. Besuchstermine vor Ort nur nach individueller Vereinbarung.
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Wir haben Verständnis, dass ein solches Honorar für manche Menschen hoch ist. Daher stellen wir Ihnen kostenfreie Anlaufstellen (z.B. EUTB, VdK, SoVD) gern in einem Infoblatt zur Verfügung. Unser Anspruch ist nicht, dass Sie zwingend bei uns buchen, sondern dass Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen.
Das kann leider passieren. Unsere Aufgabe ist, Ihren Antrag so gründlich und sorgfältig wie möglich zu erstellen. Für ein Widerspruchs- oder Klageverfahren verweisen wir Sie an geeignete Rechtsvertretungen wie Sozialverbände oder Fachanwält:innen.
Wir verstehen, dass Kosten ein Thema sind. Sozialverbände sind wichtige Partner, haben aber oft lange Wartelisten. Außerdem können sie selten eine individualisierte Beratung anbieten, bei der alle Facetten – medizinisch, sozialrechtlich, wirtschaftlich – so detailliert beleuchtet werden. Wir liefern zeitnahe und persönliche Betreuung, damit Sie sofort durchstarten können.
Dank unserer Unterstützung hat Daniel seinen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt eingereicht. Die Erfolgsaussichten stehen gut, dass sein GdB auf mindestens 50 angehoben wird – was ihm zusätzliche Schutzrechte im Job, wie Kündigungsschutz und Zusatzurlaub, und Vorteile bei der Jobsuche verschafft.
Gleichzeitig hat er durch unsere zielgerichtete Beratung und das berufliche Coaching eine klare Perspektive für einen nachhaltigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erhalten. Daniel fühlt sich motiviert, sich beispielsweise um eine Weiterbildung zum Service- oder Kundenbetreuer zu bemühen, die ihm körperlich weniger abverlangt. Sollte der Antrag wider Erwarten abgelehnt werden, weiß er, dass unsere Vermittlung an Sozialverbände oder Fachanwält:innen als nächster Schritt möglich ist.
Systemische Perspektive:
Neben Daniels gesundheitlichen und beruflichen Herausforderungen bezogen wir auch seine familiäre Lage und psychische Belastung in unsere Beratung mit ein.
Mit unserem interdisziplinären Know-how und einem strukturierten Beratungsprozess konnten wir Daniel dabei helfen, wieder Hoffnung und Perspektive zu schöpfen – und den Grundstein für seinen neuen Lebensweg zu legen.
Parallel zur Antragstellung führten unsere Berater:in ein zusätzliches Coaching-Gespräch (30–45 Min.) mit Daniel, um realistische Berufsperspektiven zu erarbeiten.
Daniel nahm Kontakt zu uns auf und schilderte seine Situation. Unsere Berater:in klärte in einem ersten Gespräch, welche Unterlagen – etwa sein bestehender GdB-Bescheid – für eine detaillierte Analyse relevant sind.
Erstgespräch (60 Min):
Unsere Berater:in führte ein intensives Gespräch, in dem gemeinsam Daniels aktuelle gesundheitliche Lage, bisherige Ablehnungen und mögliche Ansprüche analysiert wurden.
Unsere Berater:in setzten sich mit Daniels Anliegen auseinander, um folgende Ziele zu erreichen:
Daniel, 45 Jahre alt, war als Arbeiter in einer Produktionsfirma tätig – jedoch ohne Berufsabschluss. Bereits mit Anfang 20 erlitt er einen schweren Unfall, der leider nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Seitdem fehlte ihm ein klarer Berufseinstieg, sodass er überwiegend als Hausmann tätig war. Aufgrund anhaltender gesundheitlicher Einschränkungen – etwa chronische Schmerzen und eine eingeschränkte Beweglichkeit – erwog Daniel, seinen Grad der Behinderung (GdB) von bisher 30 auf mindestens 50 anzuheben, um bessere Unterstützung und Hilfen zu erhalten. Zudem ist er finanziell von Gelegenheitsjobs und dem Einkommen seiner Lebenspartnerin abhängig.
Herausforderungen
Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.
Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.
Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:
Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.
Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.
Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.
Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:
Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.