Zwei Männer werten Graphen an einem Bildschirm aus

Assessment statt Bauchentscheidung

Neues Angebot für Ihr BEM

Wenn es im Betrieblichen Eingliederungsmanagement darum geht, neue Beschäftigungsperspektiven zu entwickeln, ist guter Rat teuer. Körperliche oder psychische Veränderungen des Leistungsvermögens verunsichern. Betroffene sind gezwungen ein neues Selbst-Bewusstsein zu finden. Je nach Naturell schätzen Menschen ihre eigenen Möglichkeiten in so einer Krise mehr oder weniger optimistisch und realistisch ein. Bei einschneidender Krankheit wird man sich mental irgendwo zwischen einer „Nichts-geht-mehr-Depression“ und „Was mich nicht umbringt-macht mich stärker-Hoffnung“ einpendeln. Fallberater im BEM stehen dann vor der Herausforderung, gemeinsam mit ihren Klienten eine belastbare Prognose für eine nachhaltige Wiedereingliederung zu treffen.

Hier setzt GIB21 mit den Beratungsangeboten Arbeitsbewältigungs-Coaching ® und IMBA Profilvergleichan. Beide Instrumente ermöglichen einen analytisch-strukturierten Blick auf die Situation, ohne das Bauchgefühl ganz zu vernachlässigen.

Gesundheit -im Sinne einer Arbeitsbewältigungsfähigkeit-  ist ein Prozess. Im Arbeitsbewältigungs-Coaching (ab-c Beratung) lassen sich auf der Basis der aktuellen Arbeitsbewältigungsfähigkeit die mittel- und langfristige Berufs- und Lebensziele neu definieren. Gleichzeitig wird mit dem Betroffenen eine Strategie entwickelt, die in eigene und betriebliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit mündet.

IMBA beschreibt das Leistungsprofil eines Menschen und auch das Anforderungsprofil verschiedenster Tätigkeiten so detailliert, dass dem subjektiven Erleben ein objektives Screening gegenüber steht. Auf dieser Basis lassen sich zukunftsfähige Entscheidungen in der Betrieblichen Rehabilitation treffen, die eine gute Akzeptanz bei allen Beteiligten genießen. Das daraus abgeleitete positive Leistungsprofil kann in Verbindung mit den im Coaching erarbeiteten Maßnahmeplan die eigene Selbstwirksamkeit aktivieren und das Selbstbewußtsein stärken. Die Investitionen für Arbeitgeber und Kostenträger belaufen sich auf 3-4 Beratungsstunden im Einzelfall. Wir informieren Sie gern, sprechen Sie uns an!

Coaching & Fallsupervision

Supervision

Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.

Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:

Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.

Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.

Leistungen im Überblick
  • Klärung der Ausgangssituation im konkreten BEM-Verfahren: Was wurde bereits unternommen? Was sind die aktuellen Herausforderungen?
  • Fachliche Einschätzung der Situation unsererseits.
  • Gemeinsame Erarbeitung einer möglichen Schrittfolge im BEM-Prozess unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen und Entscheidungsprämissen.
Nutzen

Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.

Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:

Leistungen im Überblick
  • Finden einer gemeinsamen Sprache im BEM.
  • Klärung von Rollen und Aufgaben.
  • Lösung von arbeitsrechtlichen oder datenschutzrechtliche Herausforderungen.
  • Unterstützung bei der Ausformulierung einer Betriebsvereinbarung.
  • Stärkung der Zusammenarbeit und Ressourcen, Abbau von organisatorischen Hindernissen, Verbesserung des Arbeitsablaufs.
Nutzen

Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.