Automatisiertes BEM

Digitales BEM
Hände tippen auf Laptop, darüber vernetzte Zahnräder und ein zentrales AI-Symbol vor unscharfem Konferenztisch

Mehr Zeit fürs Wesentliche dank KI & Automatisierung

  • Termin-Automatik
  • DSGVO-konforme Einwilligung
  • automatische Dokumentenprüfung

Beispiele für Automatisierungs­potenziale

Beraterin lächelt, während sie an ihrem Laptop arbeitet

Automatisierte Ermittlung unter Berücksichtigung von Wartezeiten und individuellen Kriterien.

Versand von Einladungen zum BEM inklusive automatisierter Erinnerungen – so wird sichergestellt, dass keine Person übersehen wird.

Digitale Erfassung von Unterschriften für BEM-Erklärungen, Einwilligungen zur Datenverarbeitung, BEM-Beendigungserklärungen und den betrieblichen Maßnahmenplan – alles rechtskonform und nahtlos integriert.

Ein integriertes Buchungssystem ermöglicht eine reibungslose Terminvereinbarung und Koordination aller Beteiligten.

Automatisierte Bereitstellung von Nachweisdokumenten für die Personalakte, lückenlose Archivierung und einfache Zugänglichkeit aller relevanten Unterlagen.

Nahtlose Integration von WhatsApp, Chat, E-Mail, Telefon, Video und Vor-Ort-Kommunikation – für eine flexible und bedarfsgerechte Beratung.

Automatisierte Protokollierung von Beratungsgesprächen, die eine lückenlose Nachverfolgung und Qualitätssicherung ermöglicht.

Integration einer KI-Knowledge-Base, die Fragen aus dem Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht kompetent beantwortet.

Automatisierte Erinnerungen und Follow-up-Funktionen, um sicherzustellen, dass keine Aufgabe oder Frist übersehen wird.

Erfahren Sie, wie unsere maßgeschneiderten Automatisierungslösungen in Ihrem Betrieb für ein fehlerfreies, sicheres und effizientes BEM sorgen – und dabei gleichzeitig wertvolle Ressourcen freisetzen, die direkt in den Beratungsprozess fließen.

Abrufvertrag

  • Punktuelle Unterstützung für einzelne Fälle oder bei personellen Engpässen
  • GIB21 tritt erst dann in Erscheinung, wenn Sie uns im Bedarfsfall hinzuziehen
  • Perfekt für Betriebe, die über ein eigenes BEM-Team verfügen, jedoch gelegentlich externe Expertise für komplexe Anliegen oder fachliche Spezialfragen benötigen

Hybridvertrag

  • Wahlfreiheit für Mitarbeitende: Sie entscheiden, ob sie sich im internen BEM beraten lassen oder den neutralen Weg über GIB21 bevorzugen
  • Sämtliche Fälle werden in unserem Kundenportal verwaltet – der interne Prozess bleibt bestehen, wird jedoch durch unsere Expertise ergänzt
  • Einladungsprozess und Einwilligungserklärung laufen einheitlich über GIB21, sodass Ihr betriebliches Verfahren stets rechts- und datensicher bleibt

Servicevertrag

  • Vollständige Auslagerung des BEM an GIB21
  • Wir übernehmen den gesamten Prozess: Einladungen, Informationsgespräch, Einholung der Einwilligung, Fallmanagement und Dokumentation
  • Ideal für Unternehmen, die den maximalen Entlastungseffekt wünschen und kein eigenes BEM-Team aufbauen möchten
Coaching & Fallsupervision

Supervision

Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.

Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:

Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.

Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.

Leistungen im Überblick
  • Klärung der Ausgangssituation im konkreten BEM-Verfahren: Was wurde bereits unternommen? Was sind die aktuellen Herausforderungen?
  • Fachliche Einschätzung der Situation unsererseits.
  • Gemeinsame Erarbeitung einer möglichen Schrittfolge im BEM-Prozess unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen und Entscheidungsprämissen.
Nutzen

Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.

Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:

Leistungen im Überblick
  • Finden einer gemeinsamen Sprache im BEM.
  • Klärung von Rollen und Aufgaben.
  • Lösung von arbeitsrechtlichen oder datenschutzrechtliche Herausforderungen.
  • Unterstützung bei der Ausformulierung einer Betriebsvereinbarung.
  • Stärkung der Zusammenarbeit und Ressourcen, Abbau von organisatorischen Hindernissen, Verbesserung des Arbeitsablaufs.
Nutzen

Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.